Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
6 Begriffe
Tatverdächtige & Personen

Tatverdächtiger (TV)

Grundlage Geprüft TV Tatverdächtige Tatverdaechtiger

Person, gegen die aufgrund kriminalpolizeilicher Ermittlungen ein Anfangsverdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben.

Ausführliche Erklärung

Tatverdächtige werden in der PKS als „echte“ Tatverdächtige gezählt: jede Person wird pro Berichtsjahr nur einmal gezählt, auch wenn sie mehrere Straftaten begangen hat (Echttatverdächtigenzählung).

Bedeutung innerhalb der PKS

Grundlage für tatverdächtigenbezogene Auswertungen wie Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Mehrfachauffälligkeit.

Typische Interpretation

Ein Tatverdächtiger ist keine verurteilte Person — es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.

Häufige Missverständnisse
  • Tatverdächtigenzahlen werden gelegentlich mit Verurteiltenzahlen gleichgesetzt, obwohl die PKS ausschließlich das Ermittlungsverfahren abbildet.
Methodische Hinweise
  • Ein Tatverdächtiger ist keine rechtskräftig verurteilte Person.
Beispiel

307.203 Tatverdächtige in Bayern 2024, ein Rückgang von 6,0 % gegenüber 2023.

Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
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