Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
8 Begriffe
Rechtliche Begriffe

Versuch vs. Vollendung

Grundlage Fachprüfung offen

Rechtliche Unterscheidung, ob eine Straftat vollständig ausgeführt wurde (Vollendung) oder im Ansatz stecken blieb (Versuch).

Ausführliche Erklärung

Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zur Verwirklichung ansetzt, der tatbestandliche Erfolg aber nicht eintritt. Die PKS weist den Versuchsanteil je Delikt gesondert aus.

Bedeutung innerhalb der PKS

Grundlage des Versuchsanteils und relevant für die Bewertung präventiver Wirkung (z. B. Sicherungstechnik, polizeiliches Eingreifen).

Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
  • Bundesrecht — Bundesministerium der Justiz, Gesetzestexte und rechtliche Begriffsabgrenzungen
Offene Fachprüfung
  • Definition und Abgrenzung gegen den f?r die Anwendung ma?geblichen Rechtsstand pr?fen.
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