Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
8 Begriffe
Rechtliche Begriffe

Täter

Grundlage Fachprüfung offen

Person, der eine Straftat tatsächlich zugerechnet wird.

Ausführliche Erklärung

Die PKS dokumentiert Tatverdächtige und trifft keine rechtskräftige gerichtliche Schuldentscheidung. Die Bezeichnung Täter gehört deshalb nicht an die Stelle des polizeilichen Tatverdachts.

Bedeutung innerhalb der PKS

Grenzt polizeilichen Tatverdacht und gerichtliche Feststellung voneinander ab.

Typische Interpretation

In PKS-Auswertungen ist grundsätzlich von Tatverdächtigen zu sprechen.

Häufige Missverständnisse
  • Ein Tatverdächtiger ist nicht automatisch ein Täter.
Methodische Hinweise
  • Unschuldsvermutung und späterer Verfahrensausgang sind zu beachten.
Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
  • Bundesrecht — Bundesministerium der Justiz, Gesetzestexte und rechtliche Begriffsabgrenzungen
Offene Fachprüfung
  • Rechtliche Begriffsschärfe gegen den maßgeblichen Rechtsstand prüfen.
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