Alle
102
PKS-Grundlagen
10
Kennzahlen
13
Delikte & Deliktgruppen
14
Tatverdächtige & Personen
6
Opfer
3
Statistik
12
Regionen
7
Rechtliche Begriffe
8
Methodik & Datenqualität
7
Analysebegriffe
6
Anwendungsbezogene Begriffe
9
Karten & Visualisierungen
7
Rechtliche Begriffe
Straftat
Rechtswidrige und schuldhaft begangene Handlung, die im Strafgesetzbuch oder einem Nebengesetz mit Strafe bedroht ist.
Rechtliche Begriffe
Täter
Person, der eine Straftat tatsächlich zugerechnet wird.
Rechtliche Begriffe
Versuch vs. Vollendung
Rechtliche Unterscheidung, ob eine Straftat vollständig ausgeführt wurde (Vollendung) oder im Ansatz stecken blieb (Versuch).
Rechtliche Begriffe
Verurteilungsquote
Anteil gerichtlicher Verurteilungen an einer definierten Bezugsmenge.
Rechtliche Begriffe
Strafgesetzbuch (StGB)
Zentrales deutsches Gesetzbuch, das die meisten Straftatbestände und den allgemeinen Strafrechtsteil regelt.
Rechtliche Begriffe
Tatbestand
Die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen, die eine Handlung zu einer bestimmten Straftat machen.
Rechtliche Begriffe
Nebenstrafrecht
Strafvorschriften außerhalb des Strafgesetzbuchs, die in Spezialgesetzen geregelt sind.
Rechtliche Begriffe
Ordnungswidrigkeit (Abgrenzung zur Straftat)
Rechtswidriges Verhalten, das nicht mit Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet wird und daher nicht in die PKS eingeht.
Rechtliche Begriffe
Straftat
Rechtswidrige und schuldhaft begangene Handlung, die im Strafgesetzbuch oder einem Nebengesetz mit Strafe bedroht ist.
Ausführliche Erklärung
Die PKS erfasst grundsätzlich Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sowie ausgewählten strafrechtlichen Nebengesetzen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten im Sinne der PKS und werden nicht erfasst.
Bedeutung innerhalb der PKS
Der Straftatbegriff grenzt den Erfassungsbereich der PKS von anderen amtlichen Statistiken (z. B. Ordnungswidrigkeiten-Statistiken) ab.
Häufige Missverständnisse
- Nicht jedes polizeilich aufgenommene Ereignis ist automatisch eine Straftat im PKS-Sinne — Ordnungswidrigkeiten fließen grundsätzlich nicht ein.
Quellen
- Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
- Bundesrecht — Bundesministerium der Justiz, Gesetzestexte und rechtliche Begriffsabgrenzungen
Offene Fachprüfung
- Definition und Abgrenzung gegen den f?r die Anwendung ma?geblichen Rechtsstand pr?fen.
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