Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
8 Begriffe
Rechtliche Begriffe

Straftat

Grundlage Fachprüfung offen

Rechtswidrige und schuldhaft begangene Handlung, die im Strafgesetzbuch oder einem Nebengesetz mit Strafe bedroht ist.

Ausführliche Erklärung

Die PKS erfasst grundsätzlich Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sowie ausgewählten strafrechtlichen Nebengesetzen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten im Sinne der PKS und werden nicht erfasst.

Bedeutung innerhalb der PKS

Der Straftatbegriff grenzt den Erfassungsbereich der PKS von anderen amtlichen Statistiken (z. B. Ordnungswidrigkeiten-Statistiken) ab.

Häufige Missverständnisse
  • Nicht jedes polizeilich aufgenommene Ereignis ist automatisch eine Straftat im PKS-Sinne — Ordnungswidrigkeiten fließen grundsätzlich nicht ein.
Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
  • Bundesrecht — Bundesministerium der Justiz, Gesetzestexte und rechtliche Begriffsabgrenzungen
Offene Fachprüfung
  • Definition und Abgrenzung gegen den f?r die Anwendung ma?geblichen Rechtsstand pr?fen.
Verwendet in
Delikt-ExplorerGlossar