Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
8 Begriffe
Rechtliche Begriffe

Ordnungswidrigkeit (Abgrenzung zur Straftat)

Fortgeschritten Fachprüfung offen

Rechtswidriges Verhalten, das nicht mit Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet wird und daher nicht in die PKS eingeht.

Ausführliche Erklärung

Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verfolgt und in gesonderten Statistiken erfasst, nicht in der PKS. Die Abgrenzung ist gesetzlich festgelegt, nicht durch die Schwere des Einzelfalls.

Bedeutung innerhalb der PKS

Wichtige Abgrenzung des PKS-Erfassungsbereichs.

Häufige Missverständnisse
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsverstöße ohne Straftatqualität) werden häufig fälschlich in der PKS vermutet.
Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
  • Bundesrecht — Bundesministerium der Justiz, Gesetzestexte und rechtliche Begriffsabgrenzungen
Offene Fachprüfung
  • Definition und Abgrenzung gegen den für die Anwendung maßgeblichen Rechtsstand prüfen.
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