Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
3 Begriffe
Opfer

Opfer (PKS-Definition)

Vertiefung Geprüft

Person, die durch eine erfasste Straftat geschädigt wurde — wird in der PKS nur für bestimmte Deliktbereiche gesondert ausgewiesen.

Ausführliche Erklärung

Die PKS erfasst Opferdaten nicht für alle Delikte, sondern schwerpunktmäßig für Straftaten gegen die Person (z. B. Gewalt- und Sexualdelikte). Erfasst werden u. a. Alter, Geschlecht und die Beziehung zum Tatverdächtigen.

Bedeutung innerhalb der PKS

Opferbezogene Auswertungen ergänzen die tatverdächtigenbezogene Perspektive der PKS um die Seite der Geschädigten.

Typische Interpretation

Ein hoher Opferanteil in einer bestimmten Gruppe sagt nichts über deren allgemeines Sicherheitsempfinden aus, sondern beschreibt nur die polizeilich erfassten Fälle.

Häufige Missverständnisse
  • Nicht jede Straftat hat ein individuelles Opfer im Sinne der PKS-Erfassung — z. B. bei sogenannten opferlosen Delikten wie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Methodische Hinweise
  • Opferdaten werden nicht für alle Straftaten im gleichen Umfang erfasst.
Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
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