Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
13 Begriffe
Kennzahlen
Absolute Veränderung
Differenz zwischen aktuellem Wert und Vergleichswert in der ursprünglichen Einheit.
Kennzahlen
Aufgeklärte Fälle
Anzahl der Fälle, für die mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Kennzahlen
Aufklärungsquote
Anteil der Fälle, die durch Ermittlung eines Tatverdächtigen als aufgeklärt gelten, gemessen an allen erfassten Fällen.
Kennzahlen
Fallzahl
Absolute Anzahl der polizeilich erfassten Straftaten in einem Zeitraum.
Kennzahlen
Häufigkeitszahl (HZ)
Anzahl der erfassten Fälle je 100.000 Einwohner — macht Fallzahlen unabhängig von der Bevölkerungsgröße vergleichbar.
Kennzahlen
Prozentpunkt
Einheit für die absolute Differenz zwischen zwei Prozentwerten.
Kennzahlen
Quote
Anteil einer Teilmenge an einer klar definierten Grundgesamtheit, meist in Prozent.
Kennzahlen
Versuchsanteil
Anteil der Fälle, die im Versuchsstadium blieben, an allen erfassten Fällen eines Delikts.
Kennzahlen
Veränderung zum Vorjahr
Differenz einer Kennzahl zwischen dem aktuellen Berichtsjahr und dem unmittelbar vorangegangenen Jahr, absolut oder in Prozent.
Kennzahlen
Kriminalitätsbelastung
Umgangssprachlich für die anhand der Häufigkeitszahl gemessene, auf die Bevölkerung bezogene Ausprägung der erfassten Kriminalität einer Region.
Kennzahlen
Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)
Anzahl der Tatverdächtigen je 100.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.
Kennzahlen
Opferbelastungszahl
Anzahl der Opfer einer Deliktgruppe je 100.000 Einwohner der jeweiligen Bevölkerungsgruppe.
Kennzahlen
Schadenssumme
Bei ausgewählten Vermögensdelikten erfasster geschätzter finanzieller Schaden.
Kennzahlen

Aufklärungsquote

Grundlage Geprüft AQ

Anteil der Fälle, die durch Ermittlung eines Tatverdächtigen als aufgeklärt gelten, gemessen an allen erfassten Fällen.

Ausführliche Erklärung

Berechnet als aufgeklärte Fälle geteilt durch die Fallzahl des Berichtsjahres, inklusive im Vorjahr begangener, aber erst jetzt aufgeklärter Taten. Eine Tat gilt als aufgeklärt, wenn mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt wurde — unabhängig vom späteren Ausgang des Strafverfahrens.

Bedeutung innerhalb der PKS

Zentrale Ermittlungserfolgskennzahl der PKS, wird deliktspezifisch und regional verglichen.

Formel

(aufgeklärte Fälle × 100) / erfasste Fälle

aufgeklaerte_faelle
Im Berichtsjahr als aufgeklärt erfasste Fälle
erfasste_faelle
Im Berichtsjahr erfasste Fälle

Bezugsgröße: erfasste Fälle

Rundung: Als Prozentwert anzeigen.

Hinweis: Aufgeklärte Fälle können Taten früherer Berichtsjahre enthalten.

Typische Interpretation

Hohe Werte bei Delikten mit häufig bekanntem Täter (z. B. Körperverletzung im sozialen Nahraum) sind systembedingt, nicht automatisch ein Ermittlungserfolg.

Häufige Missverständnisse
  • Aufklärung bedeutet nicht Verurteilung — das Strafverfahren kann trotzdem eingestellt werden oder mit Freispruch enden. Veränderungen werden zudem in Prozentpunkten angegeben, nicht in Prozent.
Methodische Hinweise
  • Die Aufklärungsquote ist keine Verurteilungsquote und kein alleiniger Qualitätsindikator.
Beispiel

67,9 % Aufklärungsquote in Bayern 2024, ein Rückgang von 0,8 Prozentpunkten gegenüber 2023.

Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
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