Glossar

Fachbegriffe der Polizeilichen Kriminalstatistik verständlich erklärt
10 Begriffe
PKS-Grundlagen
Berichtsjahr
Kalenderjahr, für das die PKS-Zahlen erhoben und veröffentlicht werden.
PKS-Grundlagen
Dunkelfeld
Straftaten, die begangen, aber nicht angezeigt oder polizeilich bekannt wurden — und daher nicht in der PKS erscheinen.
PKS-Grundlagen
Hellfeld
Die Menge an Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und in der PKS erfasst ist.
PKS-Grundlagen
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Bundesweit einheitliche Zusammenstellung der von der Polizei bearbeiteten Straftaten, jährlich vom Bundeskriminalamt auf Basis der Landesmeldungen veröffentlicht.
PKS-Grundlagen
Tatortprinzip
Erfassungsregel, nach der eine Straftat dem Bundesland und der Region zugeordnet wird, in der sie begangen wurde – unabhängig vom Wohnort der Beteiligten.
PKS-Grundlagen
Zählweise (Fall- vs. Personenzählung)
Grundprinzip, ob eine Tat (Fallzählung) oder eine Person (Personenzählung, z. B. bei Tatverdächtigen) die Zähleinheit einer Kennzahl bildet.
PKS-Grundlagen
Echttatverdächtigenzählung
Zählprinzip, nach dem eine Person innerhalb eines Berichtsjahres und Zuständigkeitsbereichs nur einmal als Tatverdächtiger gezählt wird, auch bei mehreren Straftaten.
PKS-Grundlagen
Erfassungsgrundsätze
Bundeseinheitliche Regeln, nach denen Straftaten in die PKS aufgenommen, gezählt und zugeordnet werden.
PKS-Grundlagen
PKS-Schlüsselverzeichnis
Bundesweit einheitlicher Katalog, der jedem erfassbaren Straftatbestand einen festen Straftatenschlüssel zuordnet.
PKS-Grundlagen
Bundeseinheitliches Definitionssystem
Gesamtheit der bundesweit abgestimmten Begriffe, Erfassungsregeln und Schlüssel, die eine länderübergreifend vergleichbare PKS erst ermöglichen.
PKS-Grundlagen

Zählweise (Fall- vs. Personenzählung)

Grundlage Geprüft

Grundprinzip, ob eine Tat (Fallzählung) oder eine Person (Personenzählung, z. B. bei Tatverdächtigen) die Zähleinheit einer Kennzahl bildet.

Ausführliche Erklärung

Die Fallzahl zählt Taten, die Tatverdächtigenzahl zählt Personen (echte Tatverdächtigenzählung). Eine Person kann an mehreren Fällen beteiligt sein, ein Fall mehrere Tatverdächtige haben – Fall- und Personenzahlen sind deshalb nicht direkt gegeneinander aufrechenbar.

Bedeutung innerhalb der PKS

Wesentlich für die korrekte Interpretation, warum Fallzahl und Tatverdächtigenzahl eines Delikts nicht identisch sind.

Häufige Missverständnisse
  • Fallzahl und Tatverdächtigenzahl werden gelegentlich gleichgesetzt oder direkt verrechnet, obwohl sie unterschiedliche Zähleinheiten haben.
Quellen
  • Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
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