Alle
102
PKS-Grundlagen
10
Kennzahlen
13
Delikte & Deliktgruppen
14
Tatverdächtige & Personen
6
Opfer
3
Statistik
12
Regionen
7
Rechtliche Begriffe
8
Methodik & Datenqualität
7
Analysebegriffe
6
Anwendungsbezogene Begriffe
9
Karten & Visualisierungen
7
PKS-Grundlagen
Berichtsjahr
Kalenderjahr, für das die PKS-Zahlen erhoben und veröffentlicht werden.
PKS-Grundlagen
Dunkelfeld
Straftaten, die begangen, aber nicht angezeigt oder polizeilich bekannt wurden — und daher nicht in der PKS erscheinen.
PKS-Grundlagen
Hellfeld
Die Menge an Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und in der PKS erfasst ist.
PKS-Grundlagen
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Bundesweit einheitliche Zusammenstellung der von der Polizei bearbeiteten Straftaten, jährlich vom Bundeskriminalamt auf Basis der Landesmeldungen veröffentlicht.
PKS-Grundlagen
Tatortprinzip
Erfassungsregel, nach der eine Straftat dem Bundesland und der Region zugeordnet wird, in der sie begangen wurde – unabhängig vom Wohnort der Beteiligten.
PKS-Grundlagen
Zählweise (Fall- vs. Personenzählung)
Grundprinzip, ob eine Tat (Fallzählung) oder eine Person (Personenzählung, z. B. bei Tatverdächtigen) die Zähleinheit einer Kennzahl bildet.
PKS-Grundlagen
Echttatverdächtigenzählung
Zählprinzip, nach dem eine Person innerhalb eines Berichtsjahres und Zuständigkeitsbereichs nur einmal als Tatverdächtiger gezählt wird, auch bei mehreren Straftaten.
PKS-Grundlagen
Erfassungsgrundsätze
Bundeseinheitliche Regeln, nach denen Straftaten in die PKS aufgenommen, gezählt und zugeordnet werden.
PKS-Grundlagen
PKS-Schlüsselverzeichnis
Bundesweit einheitlicher Katalog, der jedem erfassbaren Straftatbestand einen festen Straftatenschlüssel zuordnet.
PKS-Grundlagen
Bundeseinheitliches Definitionssystem
Gesamtheit der bundesweit abgestimmten Begriffe, Erfassungsregeln und Schlüssel, die eine länderübergreifend vergleichbare PKS erst ermöglichen.
PKS-Grundlagen
Tatortprinzip
Erfassungsregel, nach der eine Straftat dem Bundesland und der Region zugeordnet wird, in der sie begangen wurde – unabhängig vom Wohnort der Beteiligten.
Ausführliche Erklärung
Das Tatortprinzip ist die maßgebliche Zuordnungsregel für den Raumbezug in der PKS. Es unterscheidet sich damit vom Wohnortprinzip, das z. B. in Bevölkerungsstatistiken üblich ist.
Bedeutung innerhalb der PKS
Grundlage jeder regionalen Auswertung der Anwendung (Bundesland, Kreis).
Typische Interpretation
Regionen mit hoher Tagesbevölkerung (z. B. große Städte mit viel Pendler- oder Besucherverkehr) können dadurch eine höhere Fallzahl aufweisen, als es ihrer Wohnbevölkerung entspricht.
Quellen
- Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
Verwendet in
AnalyseDashboardDelikt-ExplorerGlossarKarten-WorkbenchWorkspace