Alle
102
PKS-Grundlagen
10
Kennzahlen
13
Delikte & Deliktgruppen
14
Tatverdächtige & Personen
6
Opfer
3
Statistik
12
Regionen
7
Rechtliche Begriffe
8
Methodik & Datenqualität
7
Analysebegriffe
6
Anwendungsbezogene Begriffe
9
Karten & Visualisierungen
7
PKS-Grundlagen
Berichtsjahr
Kalenderjahr, für das die PKS-Zahlen erhoben und veröffentlicht werden.
PKS-Grundlagen
Dunkelfeld
Straftaten, die begangen, aber nicht angezeigt oder polizeilich bekannt wurden — und daher nicht in der PKS erscheinen.
PKS-Grundlagen
Hellfeld
Die Menge an Straftaten, die der Polizei bekannt geworden und in der PKS erfasst ist.
PKS-Grundlagen
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Bundesweit einheitliche Zusammenstellung der von der Polizei bearbeiteten Straftaten, jährlich vom Bundeskriminalamt auf Basis der Landesmeldungen veröffentlicht.
PKS-Grundlagen
Tatortprinzip
Erfassungsregel, nach der eine Straftat dem Bundesland und der Region zugeordnet wird, in der sie begangen wurde – unabhängig vom Wohnort der Beteiligten.
PKS-Grundlagen
Zählweise (Fall- vs. Personenzählung)
Grundprinzip, ob eine Tat (Fallzählung) oder eine Person (Personenzählung, z. B. bei Tatverdächtigen) die Zähleinheit einer Kennzahl bildet.
PKS-Grundlagen
Echttatverdächtigenzählung
Zählprinzip, nach dem eine Person innerhalb eines Berichtsjahres und Zuständigkeitsbereichs nur einmal als Tatverdächtiger gezählt wird, auch bei mehreren Straftaten.
PKS-Grundlagen
Erfassungsgrundsätze
Bundeseinheitliche Regeln, nach denen Straftaten in die PKS aufgenommen, gezählt und zugeordnet werden.
PKS-Grundlagen
PKS-Schlüsselverzeichnis
Bundesweit einheitlicher Katalog, der jedem erfassbaren Straftatbestand einen festen Straftatenschlüssel zuordnet.
PKS-Grundlagen
Bundeseinheitliches Definitionssystem
Gesamtheit der bundesweit abgestimmten Begriffe, Erfassungsregeln und Schlüssel, die eine länderübergreifend vergleichbare PKS erst ermöglichen.
PKS-Grundlagen
Erfassungsgrundsätze
Bundeseinheitliche Regeln, nach denen Straftaten in die PKS aufgenommen, gezählt und zugeordnet werden.
Ausführliche Erklärung
Die Erfassungsgrundsätze legen u. a. fest, wann eine Tat als bekannt gilt, wie Sammelstraftaten behandelt werden und nach welchem Zeitpunkt sich das Berichtsjahr richtet. Änderungen der Erfassungsgrundsätze können Zeitreihen brechen.
Bedeutung innerhalb der PKS
Grundlage der Vergleichbarkeit von PKS-Zahlen zwischen Regionen und über die Zeit.
Quellen
- Polizeiliche Kriminalstatistik — Bundeskriminalamt, Allgemeine Begriffe und Erfassungsgrundsätze
Offene Fachprüfung
- Definition und Terminologie fachredaktionell gegen die angegebenen Quellen pr?fen.
Verwendet in
AnalyseDashboardDelikt-ExplorerGlossarKarten-WorkbenchWorkspace