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Schwerer Taschendiebstahl von sonstigem Gut §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Schwerer Taschendiebstahl von sonstigem Gut §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
490020
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel490020
BezeichnungSchwerer Taschendiebstahl von sonstigem Gut §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie490000 — Schwerer Taschendiebstahl insgesamt von sonstigem Gut
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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