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Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
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Profil
Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
111810
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel111810
BezeichnungSexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie111800 — Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2, 4, 5 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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