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Aktiver Schlüssel733700
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PKS-Hierarchie
Profil
Strafrechtliche Nebengesetze › Rauschgiftdelikte (soweit nicht bereits mit anderer Schlüsselzahl erfasst) › Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge)
Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform
733700
Einzeldelikt nur Länder 3 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel733700
BezeichnungUnerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 5
Übergeordnete Kategorie733000 — Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (in nicht geringer Menge)
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)3
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform“ (733700) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Unerlaubte Einfuhr in nicht geringer Menge von Methamphetamin in Pulver-, kristalliner oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform
733700
Typ
Einzeldelikt
Umfang
3
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer