ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel725220
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Einschleusen von Ausländern § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Strafrechtliche Nebengesetze › Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- › Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU › Einschleusen von Ausländern § 96 Aufenthaltsgesetz
Einschleusen von Ausländern § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
725220
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel725220
BezeichnungEinschleusen von Ausländern § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie725200 — Einschleusen von Ausländern § 96 Aufenthaltsgesetz
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Einschleusen von Ausländern § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz“ (725220) und diesem Filterkontext geöffnet.
Auswahl übernehmen
Einschleusen von Ausländern § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
725220
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer