ModusDelikte
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Aktiver Schlüssel676522
PKS-Hierarchie
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Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
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Profil
Sonstige Straftatbestände (StGB) › Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte - › Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB › Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB › Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
676522
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676522
BezeichnungUnerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 6 von 6
Übergeordnete Kategorie676520 — Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 - besonders schwerer Fall
676522
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer