ModusDelikte
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Aktiver Schlüssel676510
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676511
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
Einzeldelikt
nur Länder
676512
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) - besonders schwerer Fall
Einzeldelikt
nur Länder
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Profil
Sonstige Straftatbestände (StGB) › Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte - › Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB › Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676510
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676510
BezeichnungUnerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 6
Übergeordnete Kategorie676500 — Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)2
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)“ (676510) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676510
Typ
Einzeldelikt
Umfang
2
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer