ModusDelikte
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Treffer0
Aktiver Schlüssel676500
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
676510
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
2 Unterpunkte
Einzeldelikt
nur Länder
676520
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
2 Unterpunkte
Einzeldelikt
nur Länder
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Profil
Sonstige Straftatbestände (StGB) › Alle sonstigen Straftaten gemäß StGB - ohne Verkehrsdelikte - › Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
676500
Einzeldelikt
nur Länder
6 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel676500
BezeichnungUnerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 6
Übergeordnete Kategorie676000 — Straftaten gegen die Umwelt §§ 324, 324a, 325-330a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)6
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
676500
Typ
Einzeldelikt
Umfang
6
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer