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Aktiver Schlüssel631200
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PKS-Hierarchie
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Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
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Profil
Sonstige Straftatbestände (StGB) › Begünstigung, Strafvereitelung (ohne Strafvereitelung im Amt), Hehlerei und Geldwäsche §§ 257, 258, 259-261 StGB › Hehlerei von Kfz §§ 259-260a StGB
Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
631200
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel631200
BezeichnungBandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie631000 — Hehlerei von Kfz §§ 259-260a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB“ (631200) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Bandenhehlerei von Kfz § 260 Abs. 1 Nr. 2 StGB
631200
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer