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Aktiver Schlüssel552020
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PKS-Hierarchie
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Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
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Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten sowie die Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b, 152c StGB › Inverkehrbringen von Falschgeld §§ 146 Abs. 1 Nr. 3, 147, 151, 152 StGB
Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
552020
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel552020
BezeichnungInverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie552000 — Inverkehrbringen von Falschgeld §§ 146 Abs. 1 Nr. 3, 147, 151, 152 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
552020
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer