Delikt-Explorer

Finde den passenden PKS-Schlüssel, erkunde seine Hierarchie und übernimm ihn direkt in deine Analyse
ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel516910
Erweiterte Suche ▾
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a-e StGB › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel › Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB
Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
516910
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel516910
BezeichnungBetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie516900 — Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel §§ 263, 263a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB“ (516910) und diesem Filterkontext geöffnet.
Auswahl übernehmen
Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263 StGB
516910
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer