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Aktiver Schlüssel490520
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PKS-Hierarchie
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Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
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Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln › Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
490520
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel490520
BezeichnungSchwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie490500 — Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB“ (490520) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
490520
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer