ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel490500
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
490510
Besonders schwerer Fall des Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Einzeldelikt
nur Länder
490520
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB
Einzeldelikt
nur Länder
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Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
490500
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel490500
BezeichnungSchwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 5
Übergeordnete Kategorie4**500 — Schwerer Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)2
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln“ (490500) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Schwerer Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
490500
Typ
Einzeldelikt
Umfang
2
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer