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Aktiver Schlüssel436800
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Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen
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Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB und zwar: › Tageswohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen
436800
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel436800
BezeichnungTageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie436*00 — Tageswohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Tageswohnungseinbruch § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen
436800
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer