ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel435500
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Diebstahl insgesamt und zwar: › Diebstahl insgesamt in/aus Wohnungen › Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
435500
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel435500
BezeichnungWohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie435*00 — Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln“ (435500) und diesem Filterkontext geöffnet.
Auswahl übernehmen
Wohnungseinbruchdiebstahl (ohne TWE) § 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 StGB von unbaren Zahlungsmitteln
435500
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer