ModusDelikte
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Aktiver Schlüssel239430
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Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
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Profil
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB › Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB › Ausbeutung der Arbeitskraft § 233 StGB
Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
239430
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel239430
BezeichnungAusbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie239400 — Ausbeutung der Arbeitskraft § 233 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
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Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
239430
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer