ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel239310
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB › Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB › Zwangsarbeit § 232b StGB
Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
239310
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel239310
BezeichnungVeranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie239300 — Zwangsarbeit § 232b StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB“ (239310) und diesem Filterkontext geöffnet.
Auswahl übernehmen
Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
239310
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer