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Aktiver Schlüssel239160
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PKS-Hierarchie
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Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
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Profil
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB › Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB › Menschenhandel § 232 StGB
Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
239160
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel239160
BezeichnungHandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 5 von 5
Übergeordnete Kategorie239100 — Menschenhandel § 232 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB“ (239160) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
239160
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer