ModusDelikte
Suchbegriff--
Treffer0
Aktiver Schlüssel234000
PKS-Hierarchie
Unterpunkte (4)
Geiselnahme § 239b StGB
234079
Sonstige Geiselnahme
Einzeldelikt
nur Länder
234100
Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen
Einzeldelikt
nur Länder
234200
Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte
Einzeldelikt
nur Länder
234300
Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte
Einzeldelikt
nur Länder
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Profil
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit › Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB
Geiselnahme § 239b StGB
234000
Einzeldelikt
nur Länder
4 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel234000
BezeichnungGeiselnahme § 239b StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 3 von 4
Übergeordnete Kategorie230000 — Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)4
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Geiselnahme § 239b StGB“ (234000) und diesem Filterkontext geöffnet.
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Geiselnahme § 239b StGB
234000
Typ
Einzeldelikt
Umfang
4
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer