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Aktiver Schlüssel131300
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Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
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Profil
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt › Sexueller Missbrauch §§ 176-176e, 182, 183, 183a StGB › Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176-176e StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
131300
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel131300
BezeichnungSexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie131000 — Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176-176e StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
131300
Typ
Einzeldelikt
Umfang
0
Raumebenen (Datenbasis)
nur Länder
Standardkennzahl (Analyse)
Fälle
Analysejahr (aktuell)
2024
Raumebene (aktuell)
Bundesländer