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PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Erschleichen eines Aufenthaltstitels (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz) durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr
Profil
Strafrechtliche Nebengesetze › Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze -ohne Verkehrsdelikte- › Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU
Erschleichen eines Aufenthaltstitels (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz) durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr
725300
Einzeldelikt nur Länder 6 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Erschleichen eines Aufenthaltstitels (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz) durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Gebrauch eines so beschafften Aufenthaltstitels zur Täuschung im Rechtsverkehr“ (725300) und diesem Filterkontext geöffnet.