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Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, Illegaler Handel oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln §§ 96 Nr. 5, 95 (1) 4 AMG (AMidillegV)
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Profil
Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, Illegaler Handel oder Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln §§ 96 Nr. 5, 95 (1) 4 AMG (AMidillegV)
716433
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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