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Verletzung von Geschäftsgeheimnissen § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 und 4 GeschGehG
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Profil
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 und 4 GeschGehG
715400
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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