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Verletzung von Geschäftsgeheimnissen § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 GeschGehG
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Profil
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 GeschGehG
715300
Einzeldelikt
nur Länder
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