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Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202c StGB
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Profil
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202c StGB
678030
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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