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Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB
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Profil
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB
676900
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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