PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB
676821
Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen
676822
Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall
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Profil
Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB
676820
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB“ (676820) und diesem Filterkontext geöffnet.