PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB
676701
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
676702
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall
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Profil
Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB
676700
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB“ (676700) und diesem Filterkontext geöffnet.