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Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2
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Profil
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2
676611
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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