PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676511
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676512
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) - besonders schwerer Fall
Einfachklick wählt aus. Doppelklick springt direkt zur Bestätigung.
Profil
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
676510
Einzeldelikt
nur Länder
2 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)“ (676510) und diesem Filterkontext geöffnet.