PKS-Hierarchie
Unterpunkte (2)
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
676510
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe)
2 Unterpunkte
676520
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2
2 Unterpunkte
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Profil
Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB
676500
Einzeldelikt
nur Länder
6 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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