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Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall
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Profil
Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 StGB - besonders schwerer Fall
676422
Einzeldelikt
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Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
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