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Bestechlichkeit und Bestechung, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande § 300 Satz 2 Nr. 2 StGB
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Profil
Bestechlichkeit und Bestechung, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande § 300 Satz 2 Nr. 2 StGB
657200
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Schlüsselprofil
Schlüssel657200
BezeichnungBestechlichkeit und Bestechung, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande § 300 Satz 2 Nr. 2 StGB
TypEinzeldelikt
Verfügbarkeitnur Länder
HierarchieebeneEbene 4 von 4
Übergeordnete Kategorie657000 — Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen §§ 299, 299a, 299b und 300 StGB
Unterkategorien (Registry-Hierarchie)0
Rechtsgrundlage
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