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Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande nach § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB
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Profil
Bestechung - gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande nach § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB
652300
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
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