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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB
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Profil
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB
621110
Einzeldelikt
Länder + Kreise
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
Verfügbar · 2024
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