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Aktiver Schlüssel562000
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PKS-Hierarchie
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Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a StGB
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Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Insolvenzstraftaten §§ 283, 283a-d StGB
Besonders schwerer Fall des Bankrotts § 283a StGB
562000
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Bundesländer Verfügbar · 2019–2024
Kreise nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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