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Vorbereitung des Diebstahls (nach § 242 StGB) und der Unterschlagung (nach § 246 StGB) von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten § 152c StGB
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Vermögens- und Fälschungsdelikte › Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten sowie die Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b, 152c StGB
Vorbereitung des Diebstahls (nach § 242 StGB) und der Unterschlagung (nach § 246 StGB) von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten § 152c StGB
554000
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Vermögens- und Fälschungsdelikte → Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten sowie die Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b, 152c StGB → Vorbereitung des Diebstahls (nach § 242 StGB) und der Unterschlagung (nach § 246 StGB) von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten § 152c StGB
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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