PKS-Hierarchie
Unterpunkte (0)
Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
Dieser Schlüssel besitzt keine direkten Unterpunkte.
Nutze die Suche, um verwandte Schlüssel zu finden.
Profil
Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB
552020
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Nach der Übernahme wird die Analyse mit „Inverkehrbringen von Falschgeld (nach gutgläubigem Erwerb) § 147, 151, 152 StGB“ (552020) und diesem Filterkontext geöffnet.