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Inverkehrbringen von Falschgeld § 146 Abs. 1 Nr. 3, 151, 152 StGB
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Profil
Inverkehrbringen von Falschgeld § 146 Abs. 1 Nr. 3, 151, 152 StGB
552010
Einzeldelikt
nur Länder
0 Unterkategorien
Bundesländer
Verfügbar · 2019–2024
Kreise
nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
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