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Aktiver Schlüssel550010
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PKS-Hierarchie
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Gewerbs- oder bandenmäßige Geldfälschung §§ 146 Abs. 2, 151, 152 StGB
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Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Geld- und Wertzeichenfälschung, Fälschung von Zahlungskarten mit oder ohne Garantiefunktion, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten sowie die Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung §§ 146-149, 151, 152, 152a, 152b, 152c StGB
Gewerbs- oder bandenmäßige Geldfälschung §§ 146 Abs. 2, 151, 152 StGB
550010
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Bundesländer Verfügbar · 2019–2024
Kreise nicht verfügbar
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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