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Aktiver Schlüssel543020
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PKS-Hierarchie
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Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 270 StGB
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Profil
Vermögens- und Fälschungsdelikte › Urkundenfälschung §§ 267-271, 273-279, 281 StGB › Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung §§ 269, 270 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung § 270 StGB
543020
Einzeldelikt nur Länder 0 Unterkategorien
Fallzahlentwicklung nach Jahr (Bundesrepublik Deutschland)
Kontext der Übernahme (Vorschau)
Region
keine Auswahl
Jahr
2024
Vergleichsjahr
2023
Kennzahl
Fälle
Raumebene
Bundesländer
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